Wussten Sie den Unterschied zwischen unbeweglichem und beweglichem Vermögen?
Beim Kauf einer Immobilie können Sie unbewegliche und bewegliche Sachen kaufen. Beide Objekte müssen ausdrücklich im Kaufvertrag eingetragen werden.
Unbewegliches Vermögen ist etwas, das sich nicht bewegen lässt, es ist langlebig und mit dem Boden verbunden. Grundstücke sind eingetragene Waren. Dies bedeutet, dass Sie nur dann Eigentümer werden können, wenn der Nachlass im öffentlichen Register (der Kadaster) eingetragen ist.
Bewegliche Objekte können als alles definiert werden, was nicht zu einem Anwesen gehört.
Diese Fälle sind nicht registrierungspflichtig. Es gibt zwei Ausnahmen: Boote und Flugzeuge. Die Eigentumsübertragung für diese Fälle muss bei der Kadaster registriert sein.